Von der ersten Idee bis zum fertigen Gebäude.
Wir planen Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Sanierungen für private, gewerbliche, öffentliche und kirchliche Bauherren, auch an denkmalgeschützten Gebäuden.
Hier sehen Sie, wie ein Bauvorhaben mit uns abläuft und was wir in den einzelnen Schritten für Sie tun. Sie können uns mit dem gesamten Ablauf beauftragen oder mit einzelnen Schritten.
Vorhaben und Grundlagen klären
Klarheit, bevor geplant wird.
Wir sprechen mit Ihnen über Ihr Vorhaben und sehen uns Grundstück oder Gebäude vor Ort an. Gemeinsam klären wir die Aufgabe, Ihren Bedarf und die Vorgaben. Wir beraten Sie, welche Untersuchungen, Gutachten und Fachplaner für Ihr Projekt nötig sind. Bei bestehenden Gebäuden erfassen wir auf Wunsch den Bestand, auch mit 3D-Laserscanning.
Ihr Nutzen: Sie wissen früh, welche Fragen offen sind und welche Fachleute Sie brauchen, bevor Sie größere Entscheidungen treffen.
Dazu gehören
- Ortsbesichtigung
- Klären der Aufgabenstellung
- Beratung zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf
- Bestandsaufnahme
- Machbarkeitsstudien
Entwurf entwickeln
Aus Anforderungen wird ein Gebäude.
Referenzprojekt
Refektorium der St.-Anna-Schwestern
Ort: Ellwangen (Jagst)
Bauaufgabe: Umbau und Sanierung
Fertigstellung: 2025
In der Vorplanung untersuchen wir verschiedene Lösungen und klären mit den Behörden vorab die Genehmigungsfähigkeit. Den gewählten Ansatz arbeiten wir zum Entwurf aus: mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, einer Objektbeschreibung und einer Kostenberechnung nach DIN 276. Bei bestehenden und denkmalgeschützten Gebäuden entwickeln wir Konzepte für Umbau, Sanierung und Umnutzung.
Ihr Nutzen: Sie sehen früh, wie Ihr Gebäude aussehen soll und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, wie es weitergeht.
Dazu gehören
- Vorplanung mit Lösungsvarianten
- Kostenschätzung und Kostenberechnung nach DIN 276
- Entwurfsplanung
- Sanierungs- und Umnutzungskonzepte
- Innenraumgestaltung
- Visualisierungen
Genehmigung vorbereiten
Vollständige Unterlagen für die Behörde.
Wir erstellen die Bauvorlagen und Nachweise für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und reichen sie ein. Rückfragen der Behörden beantworten wir und passen die Unterlagen bei Bedarf an. Bei Baudenkmalen stimmen wir die Maßnahmen mit den zuständigen Denkmalbehörden ab.
Ihr Nutzen: Sie erhalten vollständige, abgestimmte Antragsunterlagen und müssen sich nicht selbst um Formulare und Nachweise kümmern. Über den Antrag entscheidet die Behörde.
Dazu gehören
- Bauvorlagen und Bauantrag
- Zusammenstellen der Nachweise
- Abstimmung mit Genehmigungs- und Denkmalbehörden
- Ergänzen und Anpassen der Unterlagen
Ausführung planen und Vergabe begleiten
Eindeutige Unterlagen für die Baustelle.
In der Ausführungsplanung legen wir alle Einzelheiten fest, in Zeichnungen vom Maßstab 1:50 bis 1:1 und abgestimmt mit den Beiträgen der Fachplaner. Auf dieser Grundlage erstellen wir Leistungsverzeichnisse, holen Angebote ein, prüfen und vergleichen sie und bereiten die Vergabe vor. Die Aufträge erteilen Sie.
Ihr Nutzen: Klare Leistungsbeschreibungen und vergleichbare Angebote sind eine belastbare Grundlage für Ihre Vergabeentscheidung und für die weitere Kostenkontrolle.
Dazu gehören
- Ausführungs- und Detailplanung
- Leistungsverzeichnisse
- Prüfung der Angebote und Preisspiegel
- Vergabevorschläge und Dokumentation
- Kostenkontrolle
Bauausführung begleiten und Objekt betreuen
Bis zur Übergabe und darüber hinaus.
Während der Bauzeit überwachen wir, dass die Ausführung mit Genehmigung, Verträgen und Planung übereinstimmt. Wir koordinieren die beteiligten Firmen, führen das Bautagebuch, prüfen Aufmaße und Rechnungen und verfolgen Kosten und Termine. Wir organisieren die Abnahme und die Übergabe. Nach der Fertigstellung bewerten wir auf Wunsch Mängel innerhalb der Verjährungsfristen und begehen das Gebäude vor deren Ablauf mit Ihnen.
Ihr Nutzen: Sie haben während der Bauzeit einen fachkundigen Ansprechpartner auf Ihrer Seite, der die Ausführung für Sie im Blick behält.
Dazu gehören
- Objektüberwachung und Bautagebuch
- Koordination der ausführenden Firmen
- Aufmaß, Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle
- Abnahme, Mängelfeststellung und Übergabe
- Objektbetreuung
Weitere Leistungen
- EnergieberatungEnergieberatung, individuelle Sanierungsfahrpläne, energetische Sanierungskonzepte, Fördermittelberatung, energetische Fachplanung
- Bestandserfassung und digitale Planung3D-Laserscanning, digitale Bestandsaufnahme, BIM und 3D-Modellierung, Visualisierung, digitale Gebäudedokumentation
- Beratung und ProjektmanagementProjektentwicklung, Projektmanagement, technische Beratung und Koordination
- Bewertung und GutachtenImmobilienbewertung, Gutachten
- Sicherheit auf der BaustelleSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
- Wettbewerbe und StudienArchitekturwettbewerbe, Machbarkeitsstudien
Leistungsphasen nach HOAI
Die fünf Schritte entsprechen den neun Leistungsphasen der Objektplanung nach HOAI: Vorhaben und Grundlagen klären umfasst die Leistungsphase 1, Entwurf entwickeln die Leistungsphasen 2 und 3, Genehmigung vorbereiten die Leistungsphase 4, Ausführung planen und Vergabe begleiten die Leistungsphasen 5 bis 7, Bauausführung begleiten und Objekt betreuen die Leistungsphasen 8 und 9.
Die Höhe jeder Säule entspricht der Bewertung der Grundleistungen nach § 34 Abs. 3 HOAI. Wählen Sie eine Phase, um beispielhafte Grundleistungen zu sehen. Neben dem vollständigen Leistungsbild übernehmen wir auch einzelne Leistungsphasen, Teilleistungen und Besondere Leistungen.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Darstellung gibt einen allgemeinen Überblick über das Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021. Die aufgeführten Grundleistungen sind auszugsweise und beispielhaft wiedergegeben. Sie stellen weder eine abschließende Aufzählung noch eine verbindliche Leistungszusage dar.
Welche Leistungsphasen und Grundleistungen übertragen werden, richtet sich nach der jeweiligen Bauaufgabe und wird im Einzelfall vereinbart. Die Beauftragung kann sich auf einzelne Leistungsphasen beschränken oder stufenweise erfolgen. Besondere Leistungen werden nur erbracht, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
Die Prozentwerte geben die Bewertung der Grundleistungen nach § 34 Abs. 3 HOAI wieder und stellen kein Honorarangebot dar. Maßgeblich für Art, Umfang und Vergütung der tatsächlich geschuldeten Leistungen ist allein der jeweils geschlossene Vertrag.