Sicherheit gehört in den Plan und auf die Baustelle.
Wir bieten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) mit dem Verständnis eines erfahrenen Architektenteams. Separat beauftragbar und in Zusammenarbeit mit Ihren Planern.
Eigenständig beauftragbarFür Bauherren, Projektentwickler und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architektur- und Planungsbüros, deren Projekt eine Koordination braucht. Einen Architektenauftrag bei uns setzt das nicht voraus.
Koordination seit über 20 Jahren. Ansprechpartner: Karl-Georg Romer, Architekt und Koordinator nach RAB 30. Einsatzgebiet: Ellwangen und Umkreis bis 40 km.
01Relevanz
Wann eine Koordination nötig ist
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Bauherr nach der Baustellenverordnung einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen. Das betrifft den Gewerbe- und Verwaltungsbau ebenso wie den Umbau eines Wohnhauses, an dem mehrere Handwerksbetriebe arbeiten.
Gefährdungen entstehen oft dort, wo Arbeiten verschiedener Firmen aufeinandertreffen: ein Gerüst, das für das nächste Gewerk umgebaut wird, eine Deckenöffnung, die nach der Installation offen bleibt, eine Last, die über einen fremden Arbeitsbereich gehoben wird. Die Koordination sorgt dafür, dass solche Übergänge früh erkannt und zwischen den Beteiligten geregelt sind.
Kurzer Überblick für Ihre Baustelle
Was die Baustellenverordnung dann vorsieht
- Beantworten Sie die drei Fragen, dann sehen Sie hier eine erste Einordnung.
| Was | Wann | Fundstelle |
|---|---|---|
| Koordinator bestellen | Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle | § 3 Abs. 1 |
| Vorankündigung | Mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, oder mehr als 500 Personentage; spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle | § 2 Abs. 2 |
| SiGe-Plan | Mehrere Arbeitgeber und Vorankündigung nötig, oder mehrere Arbeitgeber und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II; vor Einrichtung der Baustelle | § 2 Abs. 3 |
| Unterlage für spätere Arbeiten | Aufgabe des Koordinators während der Planung | § 3 Abs. 2 |
Vereinfachte Zusammenfassung der Baustellenverordnung (BaustellV), keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten für Ihr Vorhaben gelten, klären wir im Einzelfall mit Ihnen.
02Leistungsumfang
Das Bauvorhaben im Blick. Den Menschen im Mittelpunkt.
Wo mehrere Gewerke zusammenarbeiten, entstehen Schnittstellen – auch bei Sicherheit und Gesundheitsschutz. Unsere SiGeKo-Leistung hilft, die erforderlichen Maßnahmen aufeinander abzustimmen und in Planung und Bauablauf einzubinden.
Als erfahrenes Architektenteam kennen wir das Zusammenspiel von Planung und Ausführung. Dieses Verständnis bringen wir in die Koordination ein: mit einem Blick für bauliche Zusammenhänge und die Zusammenarbeit der Beteiligten.
Welche Aufgaben wir für Ihr Bauvorhaben übernehmen, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.

Planungsphase
Sicherheit früh berücksichtigen
Wir koordinieren die Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Planung der Ausführung. Soweit erforderlich, erarbeiten wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Hinzu kommt die Zusammenstellung der Unterlage mit relevanten Angaben für spätere Arbeiten am Bauwerk.

Ausführungsphase
Zusammenarbeit koordinieren
Während der Bauausführung koordinieren wir die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen in Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. Bei wesentlichen Änderungen passen wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan an, soweit dieser erforderlich ist.

Projektbezogene Ergänzungen
Passend zu Ihrem Vorhaben
Zusätzlichen Unterstützungsbedarf besprechen wir anhand Ihres Projekts. Leistungen, Zuständigkeiten und Umfang vereinbaren wir vor der Beauftragung.
Auch einzeln beauftragbar
Unsere SiGeKo-Leistungen stehen Ihnen unabhängig von unseren Architekturleistungen zur Verfügung. Wir begleiten auch Bauvorhaben anderer Architekturbüros und arbeiten partnerschaftlich mit Ihrem bestehenden Planungsteam zusammen.
03Architekturverständnis
Warum Architekten koordinieren
Wir planen und bauen seit 1987. Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung gehören zu unserer täglichen Arbeit. Deshalb lesen wir Pläne und Terminpläne mit Blick darauf, was auf der Baustelle daraus wird: wann das Gerüst steht und wer es danach noch braucht, wo eine Öffnung offen bleibt, welche Arbeiten sich räumlich überschneiden.
Die Koordination übernehmen wir seit über 20 Jahren, überwiegend bei unseren eigenen Bauvorhaben und ebenso als eigene Leistung für Bauherren, deren Projekte andere planen.
Ihr Ansprechpartner ist Karl-Georg Romer, Architekt und Partner im Büro. Seine Fortbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfüllt die Anforderungen der RAB 30 (Anlagen B, C und D) und der Baustellenverordnung.
Pläne lesen wie die Planenden
In Grundrissen, Schnitten und Details erkennen wir, wo später Gefährdungen entstehen können, etwa an Dachrändern, Lichtkuppeln oder Schächten. Hinweise dazu geben wir, solange sich die Planung noch ändern lässt.
Bauabläufe aus der Bauleitung
Baustelleneinrichtung, Taktung und Übergaben zwischen den Gewerken kennen wir aus der Objektüberwachung unserer eigenen Projekte.
Bauen im Bestand
Viele unserer Projekte sind Umbauten, Sanierungen und Erweiterungen, an Baudenkmalen ebenso wie an Industrie- und Verwaltungsbauten. Enge Baustellen und unbekannte Bausubstanz stellen dort eigene Fragen an die Koordination.
Zusammenarbeit mit Ihrem Planungsteam
Plant ein anderes Büro, kommen wir als Koordinator ins Projekt, nicht als zweites Planungsbüro. Entwurf, Ausführungsplanung und Bauleitung bleiben bei Ihnen. Unser Auftrag umfasst die vereinbarte Koordination.
Wir arbeiten mit Ihren Plänen, Ihrem Terminplan und Ihren Leistungsverzeichnissen. Unsere Hinweise stimmen wir mit Ihnen ab, bevor sie in Ausschreibung oder Bauablauf einfließen.
04Ablauf
Von der ersten Frage zur klaren Zusammenarbeit.
Ihr Bauvorhaben verstehen
Was ist geplant? Wo steht Ihr Projekt? Wann soll gebaut werden? Im ersten Gespräch erfassen wir die Ausgangslage und klären, welche Unterstützung Sie benötigen.
Den Leistungsumfang festlegen
Wir stimmen Aufgaben, erforderliche Unterlagen und die Zusammenarbeit mit den Beteiligten ab. Sie erhalten ein nachvollziehbares Angebot mit klar beschriebenen Leistungen.
Die Zusammenarbeit vorbereiten
Nach der Beauftragung vereinbaren wir Ansprechpartner, Abstimmungswege und die nächsten Schritte. Dabei beziehen wir Ihr bestehendes Planungsteam ein.
Ihr Projekt begleiten
Wir übernehmen die vereinbarten Koordinationsaufgaben in der jeweiligen Projektphase und dokumentieren relevante Abstimmungen und Ergebnisse.
05Einsatzgebiet
In Ellwangen verwurzelt. In der Region für Sie da.
Wir bieten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in Ellwangen und im Umkreis von bis zu 40 Kilometern an. Für Bauherren, Architektur- und Planungsteams – unabhängig von einem Architekturauftrag.
Sie planen außerhalb dieses Einzugsgebiets? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam klären wir, ob wir Ihr Bauvorhaben begleiten können.
06Fragen
Häufige Fragen
Kann ich SiGeKo bei Ihnen beauftragen, ohne dass Sie mein Gebäude planen?
Ja. Die Koordination ist bei uns eine eigene Leistung mit eigenem Auftrag. Sie können sie für ein Vorhaben beauftragen, das wir nicht planen, unabhängig von anderen Leistungen unseres Büros.
Unser Projekt plant ein anderes Architekturbüro. Wie läuft die Zusammenarbeit?
Wir stimmen uns direkt mit dem Planungsbüro und der Bauleitung ab. Dafür brauchen wir Pläne, Terminplan und, sobald vorhanden, die Leistungsverzeichnisse. Planung und Bauleitung bleiben beim beauftragten Büro.
Die Anfrage kann gern vom Planungsbüro kommen. Bestellt wird der Koordinator vom Bauherrn oder von einem Dritten, den der Bauherr nach § 4 BaustellV damit beauftragt hat.
Wann sollten wir Sie ansprechen?
Am besten während der Planung, bevor die Leistungen ausgeschrieben werden. Die Baustellenverordnung sieht Aufgaben des Koordinators bereits in der Planung der Ausführung vor. Der SiGe-Plan muss vor Einrichtung der Baustelle vorliegen, die Vorankündigung spätestens zwei Wochen vorher bei der Behörde sein.
Läuft Ihr Projekt schon weiter, sprechen Sie uns trotzdem an. Dann klären wir, was zu diesem Zeitpunkt noch sinnvoll und möglich ist.
Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?
Für ein erstes Angebot helfen uns:
- Ort und Art des Vorhabens, zum Beispiel Neubau, Umbau oder Abbruch
- Planungsstand und geplanter Baubeginn
- voraussichtliche Bauzeit und Zahl der beteiligten Firmen oder Gewerke
- besondere Arbeiten, etwa in großer Höhe, in tiefen Baugruben oder mit Schadstoffen im Bestand
- vorhandene Unterlagen wie Pläne, Terminplan oder Baubeschreibung
- gewünschter Umfang: Planung, Ausführung oder beides
- Ansprechpartner beim Bauherrn und im Planungsbüro
Was noch fehlt, klären wir im Gespräch.
Geht die Verantwortung des Bauherrn damit auf Sie über?
Nein. Nach § 3 Abs. 1a BaustellV wird der Bauherr durch die Beauftragung eines Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden. Auch die ausführenden Firmen bleiben für ihren Arbeitsschutz verantwortlich. Als Koordinator sorgen wir dafür, dass die Aufgaben aus der Verordnung fachkundig vorbereitet, abgestimmt und dokumentiert werden.
Rechtsgrundlage: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV), Fassung abgerufen am 27.10.2026 bei gesetze-im-internet.de.
Besprechen wir Ihr Bauvorhaben.
Nennen Sie uns den Standort, die Art des Vorhabens, den aktuellen Planungsstand und den vorgesehenen Baubeginn. So können wir Ihren Bedarf im ersten Gespräch gezielt einordnen.
Karl-Georg Romer
+49 7961 2942
office@romer-architekten.de